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... nach §16 Abs. 2 SGB II bei HARTZ IV
Im Auftrag von ARGE/ Job-Center bieten wir Beratungen für erwerbslose Frauen an, die spezielle Problemlagen haben und aus verschiedenen Gründen (noch) nicht in den Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Die Ratsuchenden können mit unseren Teamfrauen in einem zeitlich angemessenen Rahmen Strategien und Lösungsschritte für ihren weiteren Werdegang entwickeln. Falls Sie interessiert sind, und keinen Beratungsschein angeboten bekamen, fragen Sie Ihre Fallmanagerin oder persönliche Ansprechpartnerin (pAp). Bitte wenden Sie sich dann per email oder telefonisch während der Sprechzeiten an uns für einen ersten Termin.
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