Schwanger­schafts­konfliktberatung

Schwanger­schafts­konfliktberatung

 

Als anerkannte Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten wir Frauen* zu den Themen Schwangerschaft und Geburt. Zudem führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung (Beratungsschein) durch.

 

Schwangerschaftskonfliktberatung

Sie sind schwanger und sind sich nicht sicher, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen wollen oder können?

Wenn Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung sowie bei den daraus folgenden Schritten. Jede Frau*, die von uns beraten wurde, erhält auf Wunsch einen Beratungsschein gemäß § 218/219 StGB.

Nach einem Schwangerschaftsabbruch können Frauen* weitere Beratungen in Anspruch nehmen.

Unsere Beratungen sind kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym sowie Ergebnis offen.
Alle Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht.

 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Danielle Winterhalter (Fachbereichtsleitung)

Julia Faust

Kaja Götze

Lena Rother

Maren Banasiewicz

 

Sie haben die Möglichkeit in allen Sprechstunden ohne vorherige Anmeldung vorbeizukommen oder uns eine E-Mail zuschreiben sowie eine Nachricht auf dem Telefonbeantworter zu hinterlassen und wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Wichtige Informationen zur elektronischen Patientenakte:

Wird der Schwangerschaftsabruch in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert, ist dieser noch viele Jahre später jedesmal beim Einlesen Ihrer Gesundheitskarte sichtbar.

Die Daten der ePA werden auch nicht automatisch nach 10 Jahren gelöscht.

ABER bei einem Schwangerschaftsabbruch dürfen Sie selbst entscheiden, ob dies in ihrer Patentenakte (ePA) gespeichert werden soll. Das gilt auch wenn sie die ePA generell nutzen möchten.

Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie über das Widerspruchsrecht informieren.

Wenn Sie nicht möchten, dass der Eingriff in Ihrer ePA gespeichert wird, reicht ein mündlicher Hinweis im Ärzt*innen Gespräch. Teilen Sie mit dass Sie keinen Eintrag wünschen.

Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich in der internen Akte der Praxis dokumentiert, wenn Sie der Speicherung in der elektrischen Patient*innenakte widersprechen.

Weiter Informationen erhalten Sie unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/digitalisierung/elektronische-patientenakte/epa-fuer-alle.html

Aktuelle Informationen zur Sprechstunde finden Sie » hier.

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